Geschichte der Hospizbewegung
Cicely Saunders gründete 1967 das St. Christopher‘s Hospice in London und wurde so zur Initiatorin der modernen Hospizidee und Palliativmedizin.
Wichtige zusätzliche Impulse erhielt die Hospizbewegung durch die amerikanisch-schweizerische Ärztin Elisabeth Kübler-Ross, die durch ihr Buch „Interviews mit den Sterbenden“ zur Enttabuisierung des Sterbens beitrug.
In Deutschland eröffnete 1983 die erste Palliativstation an der Universität Köln, 1985 wurde in München der ambulante Christophorus Hospizverein gegründet und 1986 folgte dann die Eröffnung des ersten stationären Hospizes in Aachen.
1991 wurde der Bayerische Hospizverband e.V. (BHV, heute BHPV) als Dachverband der Hospizbewegung in Bayern gegründet, in dem ein Großteil der bayerischen Hospizvereine organisiert ist.
Der BHPV kooperiert eng mit der Bayerischen Stiftung Hospiz und ist Mitglied im Dachverband, dem DHPV, der bundesweit die Interessen aller Hospizvereine vertritt und 2007 aus der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz (BAG Hospiz) hervorgegangen ist.
In Bayern gibt es heute über 140 ambulante Hospizdienste sowie stationäre Hospize, Palliativstationen und Hospizakademien.
Getragen wird die Hospizarbeit durch das gleichberechtigte Zusammenwirken helfender Berufsgruppen und geschulter ehrenamtlicher Begleiterinnen und Begleiter, die sich gegenseitig sowohl fachlich als auch emotional unterstützen.
Hospizbegleitung
Hospizdienste verstehen sich als Ergänzung und Partner des herkömmlichen Gesundheitswesens. Sie arbeiten überparteilich und überkonfessionell.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ehrenamtlich wie hauptamtlich, unterliegen der Schweigepflicht.
Die Einsätze der Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter richten sich nach den Bedürfnissen der Betroffenen und den jeweiligen Möglichkeiten. Sie zeigen, dass schwerkranke, sterbende Menschen und ihre Angehörigen Teil unserer Gesellschaft sind. Durch ihr Engagement leisten sie einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwesen.
Die Begleitung findet zu Hause, in Seniorenwohnheimen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen statt – ebenso bei Familien mit schwerkranken Kindern oder Jugendlichen. Auch hier steht die einfühlsame Unterstützung des gesamten Familiensystems im Mittelpunkt.
Hospizbegleitung respektiert und achtet die Individualität, Kultur, Sprache, Religion und das soziale Umfeld der Betroffenen. Es entstehen weder Kosten für die Beratung und Betreuung noch für die ehrenamtliche Begleitung.
Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter kommen aus unterschiedlichen Lebensbereichen und Berufen. Sie sind zwischen jung und hochbetagt, stehen im Berufsleben oder sind im Ruhestand. Alle arbeiten unentgeltlich und bereiten sich sorgfältig auf ihre Aufgabe vor.
Wie kann Hospizbegleitung unterstützen?
„Die Hospizbegleitung geht nicht voran, sie geht mit“.
Zusammen finden wir heraus, welche Hilfe die beste Unterstützung ist.
Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter ersetzen weder Pflege- noch Hauswirtschaftskräfte.
Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter
- stehen den Betroffenen zur Seite,
- entlasten und unterstützen Angehörige,
- stehen als Gesprächspartnerinnen und -partner zur Verfügung,
- begleiten beim Spaziergang, Arztbesuch, Einkaufen,
- lesen vor, hören zu,
- helfen bei alltagspraktischen Dingen,
- sind einfach da und haben Zeit,
- halten mit aus.
Organisationsformen ambulanter Hospizdienste
Ambulanter Hospizdienst (AHD)
Ein AHD ist die Weiterentwicklung einer Hospizinitiative und verfügt über qualifizierte Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter (mind. 15 geschulte Ehrenamtliche, mind. eine halbe Stelle für eine hauptamtliche, qualifizierte Koordinationskraft), die für Betroffene und Angehörige psychosoziale Unterstützung im Sterbe- und Trauerprozess anbieten.
Die Hospizbegleiterschulung wird entweder selbst durchgeführt oder vermittelt; die Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter erhalten Begleitung (z. B. Supervision) und Fortbildungen.
Der AHD ist zu festen Zeiten im Büro erreichbar. (Wesentliche Elemente: ehrenamtliche Mitarbeit, hauptamtliche Koordinationskraft)
Hospiz- und Palliativberatungsdienst (AHPB)
Dienst, der zusätzlich zum Einsatz ehrenamtlicher Hospizmitarbeiterinnen und Hospizmitarbeiter im Rahmen eines Ambulanten Hospizdienstes palliativpflegerische Beratungsleistungen anbietet.
Die palliativ-pflegerische Beratung wird durch hauptamtliche Pflegekräfte gewährleistet, die eine Palliative-Care-Weiterbildung absolviert haben.
Die Patientin/der Patient, Angehörige, der ambulante Pflegedienst und die Hausärztin/der Hausarzt profitieren vom Fachwissen dieser Pflegekraft, die häufig folgende Leistungen erbringt: Mithilfe bei der rechtzeitigen Organisation nötiger Hilfsmittel, Unterstützung der Hausärztin/des Hausarztes bei der Symptomkontrolle, Erklärungen und Pflegeanleitung für die oft engagierten, aber überforderten Angehörigen. (Wesentliche
Elemente: ehrenamtliche Mitarbeit, hauptamtliche Koordinationskraft, hauptamtliche palliativpflegerische Beratung).
